Inklusion

– neues Denken im Umgang mit Schülern mit und ohne Behinderung –

Am 26.03.2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Darin ist festgeschrieben, dass alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ein Recht darauf haben, innerhalb eines allgemeinen, inklusiven, kostenlosen, wohnortnahen und auf Diversität setzenden Bildungssystems aufzuwachsen, das heißt insbesondere, in einer allgemeinbildendenSchule unterrichtet zu werden.

Integration ist bis heute an die individuelle Feststellung eines „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ gebunden und zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in „normalen“ Schulklassen am Unterricht teilnehmen.

Beim Konzept der Inklusion verliert der Begriff der Behinderung seine Bedeutung. Das Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler – ob beeinträchtigt oder nicht – ohne Unterschied zusammen arbeiten und lernen. Der Unterricht orientiert sich nicht vorrangig an Schülergruppen (mit oder ohne Behinderung), sondern am Leistungsniveau jedes Einzelnen. Unsere Schule arbeitet seit vielen Jahren integrativ und auf hohem pädagogischen Niveau, eine ausgezeichnete Voraussetzung für sinnvolle und notwendige Veränderungen auf unserem Weg zur inklusiven „Elisabeth-Selbert-Gesamtschule“.
Der erste Grundsatz inklusiven Denkens lautet: Heterogenität ist erwünscht.

Es ist normal, verschieden zu sein!
(R. v. Weizsäcker)

Wesentliche Folgerungen:

Nicht der Mensch muss sich der Institution anpassen, sondern jede Institution soll sich so verändern, dass sie allen in ihr lebenden Menschen auf bestmögliche Art gerecht wird.

Wir Lehrerinnen und Lehrer orientieren uns nicht an Schwächen und Defiziten der einzelnen Schüler, sondern an ihren Stärken und Fähigkeiten. Wir versuchen, sie so zu unterstützen, dass sie ihre individuelle Bestleistung erreichen können.

Wir unterscheiden dabei nicht nach Schülern mit oder ohne Behinderung, sondern wir sehen, dass sie ganz verschiedene Unterstützungsbedarfe haben können:

  • durch Behinderung,
  • durch einen Migrationshintergrund,
    durch soziale Benachteiligung,
  • durch einen „Knick“ in der Biografie (z. B. Trennung der Eltern),
  • durch eine Hochbegabung,
  • durch eine Teilleistungsschwäche usw.

Pädagogische Prinzipien der inklusiven Schule sind deshalb:

  • kooperative Lernformen,
  • individualisiertes Lernen (Lernen auf verschiedenen Anspruchsniveaus, Modullernen, Binnendifferenzierung),
    Barrierefreiheit,
  • Ausbau einer Schulkultur des „Willkommen-Seins“ aller Beteiligten,
  • Nutzung der allgemein-, sonder- und sozialpädagogischen Kräfte zur prozessorientierten Förderplanung aller Schüler,
  • Vernetzung mit außerschulischen Beratungsangeboten.

Das Ziel der Landesregierung NRW lautet: 85 % aller Schüler, die derzeit sonderpädagogischen Förderbedarf haben, sollen bis 2020 in allgemeinen Schulen aller Schulformen unterrichtet werden (derzeit sind es nur 15,5 %).

Denn: Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht (GU) keinesfalls weniger lernen als in Lerngruppen ohne Förderschüler, Schüler mit Förderbedarf profitieren ganz überwiegend vom GU und erzielen bessere Lernergebnisse.

Das soziale Lernen verbessert sich signifikant für alle Schüler im GU.

Alle Menschen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe innerhalb einer pluralen Gesellschaft. Das war der Leitgedanke bei der Gründung unserer Schule und der gilt heute so unverändert wie vor 20 Jahren – und dafür werden wir uns gemeinsam einsetzen.

(Ne)