Schulordnung

der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule

(Stand: März 2024)

Ideale der ESG:
  • Wir verhalten uns respektvoll gegenüber allen Menschen in unserer Schulgemeinschaft und gegenüber allen Sachen in der Umgebung, in der wir gemeinsam lernen und arbeiten.
  • Wir handeln gewaltfrei.
  • Wir achten auf Sauberkeit.
  • Wir lernen miteinander und voneinander und unterstützen uns gegenseitig.

Diese Ordnung soll das Verhalten in unserer Schule so regeln, dass wir uns alle hier wohlfühlen und ungestört arbeiten können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Eltern gehen freundlich miteinander um und beachten die Regeln der Schulordnung.

Grundsätzliches
  • Diese Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände (Plan Anlage 2) während der Schulzeit (7:30 Uhr bis 16:30 Uhr) und bei allen Schulveranstaltungen.
  • Die Lehrkräfte sind über die Schule oder per Dienst-E-Mail erreichbar. Die Schülerinnen und Schüler haben immer einen aktuellen Schülerausweis und im Unterricht ihren Schulplaner dabei. Die Eltern sind für die Schule telefonisch oder per E-Mail erreichbar und nehmen regelmäßig Einsicht in den Schulplaner. 
  1. Unterrichtszeiten und Pausen
    1. Die Schule ist zwischen 7:30 Uhr und 16:15 Uhr nur für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Mitarbeitende geöffnet. Besucherinnen und Besucher melden sich im Sekretariat.
    2. Das Foyer steht Schülerinnen und Schülern ab 7:30 Uhr offen. Die Schließfächer können ab 7:45 Uhr aufgesucht werden, in den Mittagspausen nur in den ersten und letzten 5 Minuten.
    3. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8:00 Uhr. Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte müssen sich pünktlich an den Beginn und das Ende von Unterrichtsstunden und Schulveranstaltungen halten.
    4. Wenn ihre Kinder nicht am Unterricht teilnehmen können, rufen die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler selbst zwischen 7:15 Uhr und 8:00 Uhr im Sekretariat an. Nach Rückkehr in die Schule müssen Fehlzeiten innerhalb von drei Tagen schriftlich entschuldigt werden. Es gilt eine ärztliche Attestpflicht für Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien.
    5. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrperson das Schulgelände nicht verlassen.
  1. Verhalten im Haus und auf dem Schulgelände
    1. Wir verhalten uns rücksichtsvoll zueinander.
    2. Die Anordnungen aller Mitarbeitenden sind zu befolgen.
    3. Jede Lehrkraft ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf das Mitführen von Gegenständen, die nach dieser Schulordnung auf dem Schulgelände verboten sind, nach Hinzuziehung eines Mitgliedes der Schulleitung die mitgeführten Taschen und sonstigen mitgeführten Gegenstände wie z.B. Kleidungsstücke der Schülerinnen und Schüler zu durchsuchen und die nach dieser Schulordnung verbotenen Gegenstände, wenn sie gefunden werden, an sich zu nehmen.
    4. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Drogen-, Rauch- und Alkoholverbot. Ausnahmen vom Alkoholverbot (z. B. bei Abschlussfeiern) legt die Schulkonferenz fest.
    5. Gefährliche Gegenstände dürfen von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind, anderen Menschen schweren Schaden zuzufügen. Dazu zählen insbesondere:
      • Messer oder andere Werkzeuge wie Hammer, Schraubendreher o.ä. (außer zu Unterrichtszwecken benötigt)
      • Reizstoffsprühgeräte aller Art
      • Elektroimpulsgeräte
      • Quarzsandhandschuhe
      • Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände
      • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Knallkörper oder vergleichbare Gegenstände
      • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Knallkörper oder vergleichbare Gegenstände
      • ätzende oder brennbare Flüssigkeiten
      • Laserpointer
      • Feuerzeuge
      • Farbsprühdosen und andere Drucksprühdosen wie Deospray oder Haarspray
      • verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG (sog. „Waffenliste“)
      • Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, können durch den oder die Erziehungsberechtigte/n oder eine andere autorisierte Person nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall gefertigt.
    6. Parteipolitische, diskriminierende und rassistische Äußerungen oder Symbole sind verboten.
    7. Wir tragen eine der Schule als Ort des Lernens und Arbeitens angemessene Kleidung.  Vollverschleierung und Vermummung ist verboten.
    8. Ton- und Bildaufnahmen sind verboten, solange sie nicht ausdrücklich durch die verantwortliche Lehrkraft erlaubt werden. Außerhalb des Unterrichtsraumes muss eine schriftliche Erlaubnis vorgezeigt werden können.
    9. Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Schülerinnen und Schüler mitgebrachte elektronische Geräte nicht benutzen. Es gilt die aktuelle Mediennutzungsordnung (Anlage 1).
    10. Wir halten Türen und Wege frei. Rucksäcke dürfen nicht in den Fluren abgestellt werden.
    11. Wir achten auf die Sauberkeit der Schule und behandeln Einrichtung und Gegenstände pfleglich.
    12. Wir werfen unseren Müll in die Mülltonnen und heben unseren Müll auch auf.
    13. Im Schulgebäude verhalten und bewegen wir uns ruhig. Ballspiele sind nur auf den Sportflächen erlaubt.
    14. Fahrräder werden im Fahrradkeller (7:15 bis 16:30) oder an den Fahrradständern abgestellt. Fahrräder o.ä., die in Fluchtwegen stehen, werden kostenpflichtig entfernt.
    15. Für einige Räume und Veranstaltungen gelten zusätzliche Regeln (z. B. Mensa, Spielecontainer, Schülercafé, Ausflüge, Klassenfahrten).
  1. Verbindliche Standards für den Unterricht
    1. Die Unterrichtszeiten sind verbindlich für alle an der Schule beteiligten.
    2. Das benötigte Material (inkl. Schulplaner) liegt bis zum Klingeln auf dem Tisch.
    3. Zur Begrüßung stehen alle auf.
    4. Wir tragen durch unser Verhalten zu einer positiven Lernatmosphäre bei (siehe Klassenregeln, Trainingsraumregeln usw.).
    5. Wir nutzen die Unterrichtszeit als aktive Lernzeit.
    6. Wir fragen, wenn wir etwas Trinken oder die Toilette aufsuchen wollen. Toilettengänge finden nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit und dann nur einzeln, ohne Smartphone statt und werden im Klassenbuch dokumentiert.
    7. Wir essen nicht im Unterricht, auch keine Kaugummis.
    8. Wir ziehen im Unterricht unsere Jacke aus und nehmen unsere Kopfbedeckung ab. Ausnahme hierbei sind religiös begründete Kopfbedeckungen.
    9. Im Sportunterricht ist auf angemessene Kleidung zu achten.


Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 4.3.2024 beschlossen.


Anlage 1 zur Schulordnung der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule 

Mediennutzungsordnung

für private digitale Endgeräte im Unterricht an der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule

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Als Schule möchten wir, dass alle Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen. Deshalb wird das Arbeiten mit privaten, digitalen Endgeräten im Unterricht unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt. Zu den privaten, digitalen Endgeräten, im nachfolgenden „Endgeräte“ genannt, zählen Tablets, Laptops, eBook-Reader, Smartphones und sonstige internetfähige Endgeräte und digitale Kommunikationsmittel. Es ist es uns wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit Endgeräten als Arbeitsmittel im Unterricht erlernen. Dafür brauchen wir klare und eindeutige Regeln, die in dieser Nutzungsordnung festgehalten werden.

Regeln zur Nutzung von Endgeräten

  1. Die Nutzung von Endgeräten ist auf dem Schulgelände nur für Zwecke des Unterrichts erlaubt.

Hierbei gilt:

  • Die Lehrkraft entscheidet, in welchen Unterrichtsphasen und mit welchen Apps/Programmen die Nutzung von Endgeräten zu welchen Zwecken erlaubt ist.
  • Das Erstellen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen jeglicher Art ist im Unterricht ansonsten ausdrücklich untersagt. Das gilt auch für das Abfotografieren von Tafelbildern.
  • Das Verbot gilt insbesondere, wenn Personen auf dem digitalen Material zu erkennen sind. Das Erstellen ist nur zulässig, wenn die gezeigte Person und die Lehrkraft dies ausdrücklich erlauben.
  • Unterrichtsbezogenes Material (z.B. eingescannte Arbeitsblätter, abfotografierte Tafelbilder, von der Lehrkraft zur Verfügung gestellte PowerPoint-Präsentationen, verschickte Notizen etc.) darf nur zu privaten Zwecken genutzt werden
  • Es darf kein urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet werden.
  1. Endgeräte sind grundsätzlich lautlos einzustellen. Im Unterricht sind Kopfhörer zu nutzen, wenn z.B. Videos angeschaut oder Audiodateien gehört werden sollen.
  2. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen Laptops und Tablets für Zwecke des Unterrichts auch in ihren Freistunden oder Pausen verwenden. Smartphones dürfen nur im Oberstufenraum und im Oberstufenselbstlernzentrum verwendet werden.
  3. Das Mitbringen und die Nutzung von Endgeräten im Unterricht sind nicht verpflichtend. Die Nutzung steht den Schülerinnen und Schülern frei. Die Lehrkraft stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler ohne Endgeräte weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

Zuwiderhandlungen werden von der Schule mit Ordnungsmaßnahmen belegt und ggf. zur Anzeige gebracht.

Wichtig:

  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Endgeräten sowie für ihre Datensicherheit oder -sicherung.
  • Die Schule übernimmt auch keine Haftung für Angebote und Inhalte Dritter, die über das Internet abgerufen werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler selbst tragen die Verantwortung für die Nutzung.

Anlage 2 zur Schulordnung der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule

Plan des Schulgeländes. Der Bürgersteig gehört nicht zum Schulgelände