Impfangebot im Impfzentrum

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Personalausweis und Impfausweis sind mitzubringen. Internationale Impfausweise sind bei Bedarf kostenlos erhältlich.
  • Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 15 benötigen das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten (s. Bescheinigung für die Impfungen von Kindern und Jugendlichen). Wenn zwei Erziehungsberechtigte vorhanden sind, müssen beide die Bescheinigung unterschreiben. Eine Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ins Impfzentrum ist gem. 38. Impferlass nicht erforderlich, kann aber wenn gewünscht, gerne erfolgen.
  • Bei Minderjährigen ab 16 kann die Einwilligung selbstständig durch die Jugendliche bzw. den Jugendlichen erfolgen, sofern von der notwendigen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit in die Impfung auszugehen ist.
  • Die Unterlagen zur Aufklärung (Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung) finden Sie auf den Internetseiten des RKI und müssen für den gewünschten Impfstoff (m-RNA- oder Vektor-Impfstoff) ausgefüllt werden.

Einzelheiten zum organisatorischen Ablauf werden wir Ihnen am 30.09. bekanntgegeben, nachdem wir die Rückmeldungen ausgewertet haben.