{"id":4899,"date":"2014-08-12T14:20:32","date_gmt":"2014-08-12T12:20:32","guid":{"rendered":"http:\/\/igs-bonn.de\/wordpress\/?page_id=4899"},"modified":"2014-08-12T14:20:32","modified_gmt":"2014-08-12T12:20:32","slug":"vortrag-von-susanne-selbert-zum-schulfest","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/igs-bonn.de\/wordpress\/?page_id=4899","title":{"rendered":"Vortrag von Susanne Selbert zum Schulfest"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>M\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs.2 GG) <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>von Susanne Selbert <\/strong><\/p>\n<p>Es war der <strong>18.01.1949<\/strong>, als diese Formulierung vom Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates angenommen wurde, bevor im Mai 49 das Grundgesetz insgesamt verabschiedet und verk\u00fcndet wurde.<\/p>\n<p>Der 18.01. war die Sternstunde einer der M\u00fctter des Grundgesetzes, die Sternstunde \u2013 so hat sie es selbst bezeichnet \u2013 von Elisabeth Selbert.<\/p>\n<p>Diese wichtige grundgesetzlich verankerte Basis aller zuk\u00fcnftigen Forderungen nach Gleichberechtigung f\u00fcr die Frauen zu schaffen, war seinerzeit alles andere als selbstverst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Im Oktober des Vorjahres hatte der Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates noch vor, die Gleichberechtigung &#8211; angelehnt an die Formulierung in der Weimarer Verfassung &#8211; dergestalt in das Grundgesetz aufzunehmen, dass M\u00e4nner und Frauen die gleichen staatsb\u00fcrgerlichen Rechte und Pflichten haben sollten.<\/p>\n<p>Elisabeth Selbert intervenierte. Dies h\u00e4tte zur Folge gehabt, dass nur eine staatsb\u00fcrgerliche Gleichstellung erreicht worden w\u00e4re, nicht jedoch eine alle Rechtsgebiete umfassende Gleichberechtigung. Sie forderte eine klarere und eindeutigere Formulierung.<\/p>\n<p>Am <strong>30.11.1948 <\/strong>wird dann ihre Formulierung im Grundsatzausschuss eingebracht: \u201eM\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt\u201c. V\u00f6llig klar und unmissverst\u00e4ndlich. Gleichzeitig wird auch ein Vorschlag der CDU eingebracht, der da lautet: \u201eAlle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Gesetz muss Gleiches gleich, es kann Verschiedenes nach seiner Eigenart behandeln\u201c. Verschiedenes nach seiner Eigenart! Man ahnt schon die verschiedenen Eigenarten der Frauen im Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4nnern. Differenzen gibt es \u00fcbrigens auch unter den eigenen Parteigenossen.<\/p>\n<p>Man bef\u00fcrchtete ein Rechtschaos, wenn E.S. Vorschlag angenommen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>So kam es, dass die Formulierung von Elisabeth Selbert abgelehnt, die der CDU angenommen und so dem Hauptausschuss am <strong>3.12.1948 <\/strong>zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt wird. Elisabeth Selbert bringt in dieser Sitzung erneut den Antrag mit ihrer Formulierung ein. Wiederum unterliegt sie mit 9 zu 11 Stimmen.<\/p>\n<p>Elisabeth Selbert erkl\u00e4rt zu jener Zeit: <strong><em>In meinen k\u00fchnsten Tr\u00e4umen habe ich nicht erwartet, dass dieser Antrag abgelehnt w\u00fcrde. Es ist eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, dass man heute weiter gehen muss als in Weimar und dass man den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muss. <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Die Frau soll nicht nur in staatsb\u00fcrgerlichen Dingen gleichstehen, son-dern muss auf allen Rechtsgebieten dem Mann gleichgestellt werden. Die Frau, die w\u00e4hrend der Kriegsjahre auf den Tr\u00fcmmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat einen moralischen Anspruch darauf, so wie der Mann bewertet zu werden. <\/em><\/strong><\/p>\n<p>Nun sucht Elisabeth Selbert Verb\u00fcndete, unabh\u00e4ngig von Parteigrenzen. Sie scheut auch nicht davor, die \u00d6ffentlichkeit einzuschalten. Ein schmaler Grat: Man wendet sich nicht an die \u00d6ffentlichkeit, um ein Ziel zu erreichen, zumindest nicht als einzelne Abgeordnete. Differenzen kl\u00e4rt man im kleinen Kreis mit dem Fraktionsvorsitzenden.<\/p>\n<p>Elisabeth Selbert reist landauf und landab, h\u00e4lt Vortr\u00e4ge in Hamburg, M\u00fcnchen, Frankfurt und mobilisiert \u00fcberparteiliche Frauenverb\u00e4nde, Gewerkschafterinnen und Politikerinnen aller Parteien. Waschk\u00f6rbeweise sollen die Protestbriefe in Bonn angekommen sein. Die Kampagne blieb nicht wirkungslos. Am 18.01.49 \u2013 in jener Sternstunde &#8211; nahm der Hauptausschuss ihre Formulierung an.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens war E.S. in jenem Jahr (1949) nicht nur Mitglied des Parlamentarischen Rates, sondern auch Abgeordnete des Hessischen Landtages, Mitglied des Bundes-Vorstandes ihrer Partei und Stadtverordnete in Kassel.<\/p>\n<p>Zuvor, in den Jahren 1945\/1946 war sie Mitglied der verfassungsgebenden Landesversammlung Hessens und wirkte ma\u00dfgeblich an der Hessischen Verfassung mit.<\/p>\n<p>Im Februar 1949 lautete die Frage in einem Faltblatt:<\/p>\n<p><strong>\u201eWer ist E.S.?\u201c <\/strong><\/p>\n<p>Diese Frage war damals rein rhetorischer Natur. Jeder wusste seinerzeit, wer E.S. war.<\/p>\n<p>In den Folgejahren verga\u00df man, dass es M\u00fctter des Grundgesetzes \u00fcberhaupt gab. Man sprach nur von den V\u00e4tern des Grundgesetzes. Aber es gab \u2013 neben den 61 M\u00e4nnern \u2013 auch 4 Frauen. Neben Elisabeth Selbert noch ihre Fraktionskollegin Frieda Nadig, Dr. Helene Weber von der CDU und Helene Wessel von der katholischen Zentrumspartei. Diesen Umstand, dass die Frauen in der Geschichte der Verfassungssch\u00f6pfung lange Zeit nicht mehr vorkamen, machte ein gro\u00dfformatiges Plakat aus dem Jahre 1984 ironisierend deutlich. Oben dr\u00fcber stand <strong><em>Die V\u00e4ter des Grundgesetzes <\/em><\/strong>und darunter war dieses Foto zu sehen.<\/p>\n<p>Insbesondere der neuen Frauenbewegung der 70iger Jahre ist es zu verdanken, dass E.S. aus der Vergessenheit geholt wurde. Aber noch mal zur\u00fcck zu Elisabeth Selbert: Wer war diese Frau und wie sah die Lage der Frauen zu ihrer Zeit aus? Begeben Sie sich mit mir auf eine kleine Zeitreise, 100 Jahre zur\u00fcck in die Vergangenheit:<\/p>\n<p><strong>1911\/1912 <\/strong><\/p>\n<p>E.S. ist 15 Jahre alt. Sie stammt aus ganz einfachen Verh\u00e4ltnissen (Vater Justizwachtmeister &#8230;.)<\/p>\n<p>Es ist die Zeit, in der Elisabeth Selbert zum ersten mal in ihrem Leben das ganze seinerzeitige Ausma\u00df diskriminierender Behandlung aufgrund ihres Geschlechts erf\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Die Eltern erm\u00f6glichen ihr nach dem Besuch der Volksschule den Besuch der Mittelschule (Amalienschule in Kassel).<\/p>\n<p>Das Lehrangebot f\u00fcr die M\u00e4dchen orientiert sich an dem, was den Frauen seinerzeit an F\u00e4higkeiten und Bed\u00fcrfnissen zugeschrieben wurde.<\/p>\n<p>Neben dem Fremdsprachenerwerb war dies Stenografie, Maschineschreiben und N\u00e4hen.<\/p>\n<p>Sie ist eine hervorragende Sch\u00fclerin, erh\u00e4lt aber im Jahre 1912 nach dem Ende ihrer Schullaufbahn nicht den Realschulabschluss.<\/p>\n<p>Anders als die Jungs muss sie die Schule ohne Zeugnis verlassen. Es fehlten ihr \u2013 so w\u00fcrde man es wohl heute ausdr\u00fccken \u2013 die sog. Mint-F\u00e4cher.<\/p>\n<p>Das war eine tiefgreifende Kr\u00e4nkung und das erste Mal, dass sie aufgrund ihres Geschlechts eine solch schwerwiegende Ungleichbehandlung erfuhr.<\/p>\n<p>Diese fr\u00fche Kr\u00e4nkung weckt ihr Interesse f\u00fcr Frauenfragen und macht sie aufmerksam auf Louise Otto-Peters, die bereits verstorben war (1895) und Helene Lange, die beide sich ja ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Neuordnung des \u201eh\u00f6heren M\u00e4dchenschulwesens\u201c und f\u00fcr die Zulassung von Frauen zum Studium einsetzten.<\/p>\n<p><strong>Wir springen jetzt in das Jahr 1926<\/strong>. Elisabeth Selbert ist jetzt 30 Jahre alt, mittlerweile verheiratet mit Adam Selbert und hat zwei kleine Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren. Adam Selbert ist nun Kommunalbeamter und Elisabeth Selbert hat sich auf dem 2. Bildungsweg auf das Abitur vorbereitet. Sie legt in diesem Jahr (1926) als erste Frau in Kassel das Abitur als sog. Externe ab. Im selben Jahr beginnt sie in Marburg mit dem Jura-Studium. Sie kann sich an keine zweite Frau unter den Jura-Studenten in Marburg erinnern. An den Vorlesungen \u00fcber Sexualstraftaten nimmt sie nicht teil. Der \u00e4ltere Professor sieht sich au\u00dferstande, diese Thematik in Gegenwart einer Frau zu behandeln. Sie nimmt R\u00fccksicht auf seine Befindlichkeit.<\/p>\n<p>Da sie in Marburg keinen Doktorvater findet, wechselt sie sp\u00e4ter nach G\u00f6ttingen. Hier sind unter den 350 Studenten weitere 4 Frauen, darunter eine katholische Ordensschwester. Keine der 4 anderen Frauen beendet das Studium.<\/p>\n<p>1930 promoviert Elisabeth Selbert. Ihre Dissertation tr\u00e4gt den Titel \u201eEhezerr\u00fcttung als Scheidungsgrund\u201c. Sie ist ihrer Zeit weit voraus. Erst knapp 50 Jahre sp\u00e4ter \u2013 im Jahre 1977 \u2013 Elisabeth Selbert ist schon \u00fcber 80 Jahre alt, wird \u201eihr Zerr\u00fcttungsprinzip\u201c bei uns im Westen in das Ehe- und Familienrecht eingef\u00fchrt und das alte Verschuldensprinzip abgeschafft.<\/p>\n<p>Ihre Ehe ist f\u00fcr diese Zeit ungew\u00f6hnlich. Sie tauschen die Rollen. Er k\u00fcmmert sich \u00fcberwiegend um die Kinder und unterst\u00fctzt sie, da er bei ihr die besseren Chancen bez\u00fcglich des pers\u00f6nlichen Fortkommens sieht. Und weitere Familienmitglieder springen bei der Kinderbetreuung ein, die Gro\u00dfeltern und eine unverheiratete Schwester von Elisabeth. Denn auch Adam Selbert bildet sich weiter und wird stellvertretender B\u00fcrgermeister von Niederzwehren.<\/p>\n<p>Im <strong>Oktober 1934 <\/strong>legt Elisabeth Selbert die 2. juristische Staatspr\u00fcfung in Berlin ab, vor dem Reichsjustizpr\u00fcfungsamt. Der Vorsitzende des Pr\u00fcfungsausschusses ist kein geringerer als Otto Palandt, der allein als Vorsitzender die Leistungen zu bewerten hatte. Alle anderen Mitglieder hatten nur beratende Funktion. Und nun muss man wissen:<\/p>\n<p>Otto Palandt ist nicht nur der bekannteste Kommentator des BGB, er war auch \u201eBaumeister\u201c am Unrechtsstaat und formulierte noch 1939, grunds\u00e4tzlich sei es \u201eSache des Mannes, das Recht zu wahren\u201c.<\/p>\n<p>Er lie\u00df E.S. trotzdem nicht durch die Pr\u00fcfung fallen. Er war wohl ganz offensichtlich von ihr beeindruckt.<\/p>\n<p>Im Anschluss an das 2. Staatsexamen beantragt E.S. die sofortige Zulassung zur Anwaltschaft, da mittlerweile bekannt wird, dass die Nationalsozialisten den Frauen keinen Zugang mehr zu den Berufen in der Justiz gew\u00e4hren wollen. Sie hat Gl\u00fcck: Der nationalsozialistische Oberlandesgerichtspr\u00e4sident ist auf Dienstreise. Seine beiden Stellvertreter, \u00e4ltere Richter des Oberlandesgerichts, die Elisabeth Selbert kannten, h\u00e4ndigen ihr die Zulassung noch am <strong>15. Dezember 1934 <\/strong>aus.<\/p>\n<p>Dies war ein sehr mutiger Akt, da sich Gauleiter, die Rechtsanwaltskammer und der NS-Juristenbund dagegen ausgesprochen hatten. Jetzt konnte ihre Zulassung nur noch im Wege eines Ehrengerichtsverfahrens aberkannt werden. Ab Januar 1935 werden nur noch Antr\u00e4ge m\u00e4nnlicher Bewerber auf Zulassung genehmigt.<\/p>\n<p><strong>Nebenbei bemerkt: <\/strong><\/p>\n<p>Frauen konnten ohnehin erst seit Mitte 1922 den Beruf als Richterin oder Rechtsanw\u00e4ltin aus\u00fcben. Sie hatten zwar seit 1919 schon die M\u00f6glichkeit, Rechtswissenschaften zu studieren und sogar zu promovieren, das notwendige Referendariat mit dem anschlie\u00dfenden 2. Staatsexamen blieb ihnen jedoch verwehrt. Konservative Juristen hatten stets argumentiert, die Zulassung von Frauen zum Richteramt oder zur Rechtsanwaltschaft f\u00fchre zu einer Sch\u00e4digung der Rechtspflege. Durch den Einfluss \u201egewisser Vorkommnisse\u201c \u2013 gemeint waren Menstruation, Schwangerschaft und Klimakterium \u2013 sei die \u201eberufsrichterliche Objektivit\u00e4t\u201c nicht gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Elisabeth Selbert ern\u00e4hrt ab <strong>Ende 1934 <\/strong>die Familie bis zum Ende der Naziherrschaft alleine. Aufgrund seiner Amts- und Mandatstr\u00e4gerschaft war ihr Mann zuvor von den Nationalsozialisten als 40-J\u00e4hriger vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Im Juni 1933 wird er im Konzentrationslager Breitenau bei Kassel interniert, kommt jedoch wieder frei und steht die n\u00e4chsten 12 Jahre unter Aufsicht der Gestapo.<\/p>\n<p>In den Zeiten der Naziherrschaft versucht E.S., zeitweise bis zu 4 Anwaltskanzleien von Kollegen in Kassel aufrecht zu erhalten (Georg August Zinn sowie j\u00fcdische Kollegen).<\/p>\n<p><strong>Kommen wir aber zur\u00fcck ins Jahr 1949. <\/strong><\/p>\n<p>Nun m\u00fcsste man meinen, mit Implementierung der Gleichberechtigung in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sei zumindest von gesetzeswegen eine Ungleichbehandlung von M\u00e4nnern und Frauen nur noch eine Frage der Zeit und alle Gesetze, die dem Gleichberechtigungsgebot nicht entsprachen, w\u00fcrden z\u00fcgig angepasst, sp\u00e4testens bis zum Jahre 1953, dem Ende der \u00dcbergangsfrist, die der Parlamentarische Rat einger\u00e4umt hatte. Aber weit gefehlt. Dies war nicht der Fall. Jeder Fortschritt in der Frauenfrage traf auf hinhaltenden Widerstand.<\/p>\n<p>Auch nach dem 31.03.1953<\/p>\n<ul>\n<li>hatte der Mann das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten.<\/li>\n<li>Er allein verf\u00fcgte \u00fcber das Verm\u00f6gen, auch \u00fcber das der Frau, einschlie\u00dflich ihrer erzielten Arbeitseink\u00fcnfte.<\/li>\n<li>Er konnte das Arbeitsverh\u00e4ltnis der Frau k\u00fcndigen, auch gegen ihren erkl\u00e4rten Willen.<\/li>\n<li>Beamtinnen, dies betraf insbesondere Lehrerinnen, mussten ggf. ihren Beruf aufgeben, wenn sie heirateten. Dies verstand man seinerzeit unter Schutz von Ehe und Familie. Diese gesetzliche Regelung ist auch als sogenanntes \u201eLehrerinnenz\u00f6libat\u201c bekannt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Vorschriften wurden erst mit dem Gesetz \u00fcber die Gleichberechtigung von Mann und Frau au\u00dfer kraft gesetzt, das zum 01.01.1958 wirksam wurde &#8211; also erst 5 Jahre nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist und fast 10 Jahre nach der Aufnahme der Gleichberechtigung in der Verfassung.<\/p>\n<p>Aber auch nach dem Jahre 1958 gab es weiterhin<\/p>\n<ul>\n<li>eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung, n\u00e4mlich die sog. Hausfrauenehe,<\/li>\n<li>es gab den sog. v\u00e4terlichen Stichentscheid, d.h. der Vater konnte letztendlich \u00fcber Wohl und Wehe des Kindes alleine entscheiden,<\/li>\n<li>der Vater war nach wie vor der alleinige gesetzliche Vertreter des Kindes,<\/li>\n<li>und alleinerziehende Frauen bekamen von amtswegen einen sogenannten \u201eAmtsvormund\u201c f\u00fcr ihr Kind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Regelungen wurden erst 28 Jahre nach Einf\u00fchrung des Art. 3 Abs. 2 GG abgeschafft, n\u00e4mlich mit dem 2. Eherechtsreformgesetz im Jahre 1977.<\/p>\n<p>Die Gleichberechtigung im Namensrecht wurde erst Mitte der 90iger Jahre realisiert und erst seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat.<\/p>\n<p>Elisabeth Selbert gab den Frauen noch im hohen Alter mit auf den Weg, \u201esich st\u00e4rker politisch zu organisieren und zu engagieren, um die Gleichberechtigung in steigendem und in erforderlichem Ma\u00dfe durchzusetzen. Wir k\u00f6nnen dies nicht von den M\u00e4nnern erwarten \u2013 das ist Frauensache\u201c.<\/p>\n<p>Sie arbeitete \u00fcbrigens noch bis zu ihrem 85. Lebensjahr bei vollkommener geistiger Frische als Rechtsanw\u00e4ltin und Notarin in ihrer eigenen Kanzlei in Kassel.<\/p>\n<p>1986, als Elisabeth Selbert mit knapp 90 Jahren starb, war ich 26 Jahre alt. Wir hatten sehr engen Kontakt, sowohl w\u00e4hrend meiner Kindheit als auch in der Zeit als ich eine junge Frau war und Jura studiert habe.<\/p>\n<p>Elisabeth Selbert war mit Sicherheit keine Gro\u00dfmutter, wie man sich als Kind vielleicht eine Gro\u00dfmutter vorstellt oder sie sich vielleicht auch gerne w\u00fcnscht. Sie hat mir nicht das H\u00e4keln und das Stricken beigebracht, ich habe niemals von ihr gelernt, wie man einen gedeckten Apfelkuchen backt und sie hat mir schon gar nicht in den Abendstunden die Grimm\u2019schen M\u00e4rchen erz\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Aber: Wenn man erwachsen geworden ist, stellt man fest, wie viel Bedeutsames sie uns Enkeln mitgegeben hat und dazu geh\u00f6rt insbesondere Demokratieverst\u00e4ndnis, Engagement f\u00fcr unsere Gesellschaft und auch Mut.<\/p>\n<p>E.S. hat durch ihr Engagement, durch ihr Demokratieverst\u00e4ndnis, aber auch durch ihren Mut und durch ihre gewisse Hartn\u00e4ckigkeit, mit dem Art. 3 Abs. 2 GG den entscheidenden Grundstein gelegt, der es mir und abertausenden von Frauen in der Folgezeit erm\u00f6glicht hat, mit v\u00f6lliger Selbstverst\u00e4ndlichkeit eine Ausbildung zu absolvieren oder zu studieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs.2 GG) von Susanne Selbert Es war der 18.01.1949, als diese Formulierung vom Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates angenommen wurde, bevor im Mai 49 das Grundgesetz insgesamt verabschiedet und verk\u00fcndet wurde. 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